Dr. Jan Amrit Poser und Benjamin Gränicher (von links), J. Safra Sarasin Sustainable Asset Management
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Regulierer zielen vermehrt auf den Wirkungsaspekt ab

Umwelt und Gesellschaft haben nicht nur einen Einfluss auf den Geschäftsverlauf von Unternehmen, sondern Unternehmen haben auch grossen Einfluss auf die Umwelt. Die Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen.

Von Dr. Jan Amrit Poser, Chief Strategist & Head Sustainability und Benjamin Gränicher, Sustainable Investment Analyst, J. Safra Sarasin Sustainable Asset Management

Buchhaltungsstandards schreiben vor, dass finanziell wesentliche Faktoren in den Jahresberichten von Unternehmen festgehalten werden müssen. In deren Nachhaltigkeitsberichten finden sich zudem Informationen, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen finanziell materiell sind. Doch wer hält eigentlich die materiellen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft fest? Genau das soll mit dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit abgebildet werden.

Selbstverantwortung genügt nicht mehr

Trotz Jahren der Warnung aus Wissenschaft und Gesellschaft zu den Folgen des Klimawandels sind Extremwetterereignisse bereits zur Normalität geworden. Die Konzentration an Treibhausgasen steigt weiter an und der CO2-Ausstoss wird deutlich zu langsam reduziert. Das Modell der Selbstverantwortung scheint bei weitem nicht auszureichen, denn Unternehmen passen sich nicht schnell genug an die veränderten Bedingungen und Anforderungen an. Der wissenschaftliche Konsens zeigt bei Klimawandel und Biodiversität klaren Handlungsbedarf auf. Die Europäische Union (EU) nimmt nun, mit ihren Direktiven zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten, Unternehmen und den Finanzsektor noch stärker in die Pflicht und rückt vom Prinzip der Freiwilligkeit ab. Die Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen und erhöhen den Druck auf Unternehmen und ganze Industrien.

Die Spielregeln ändern sich

„Ein Unternehmen sollte sich allein auf die Maximierung des Aktionärswerts konzentrieren.“ Diese Doktrin nach Milton Friedman leitete die Unternehmensführung seit den siebziger Jahren. Häufig geht dabei vergessen, dass Friedman dem Staat die Verantwortung für das Aufstellen von Spielregeln zuschob. Diese Spielregeln werden nun angepasst, um negative Effekte wie die Umweltverschmutzung in die Unternehmensführung zu integrieren. Ein Beispiel ist der Preis für CO2-Zertifikate aus dem Emissionshandelssystem der EU, der in den letzten drei Jahren von fünf Euro pro Tonne auf rund sechzig Euro hochgeschnellt ist. Während Zertifikate früher kostenlos an Unternehmen abgegeben wurden, müssen sie heute ersteigert werden. Sollten die aktuell definierten Massnahmen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, wird wohl nachgebessert, bis die Klimaerwärmung gebremst ist. Die doppelte Wesentlichkeit nimmt in der Politik einen immer grösseren Stellenwert ein um irreversible Effekte auf die Umwelt zu verhindern.

Aufschluss über wesentliche Datenpunkte für die EU geben die EU-Klimataxonomie und die Principal Adverse Impacts aus den Offenlegungspflichten für den Finanzsektor – mit insgesamt 18 Indikatoren zur Nachhaltigkeit, die in sechs Themenblöcke zusammengefasst werden können.

Offenlegungspflichten für den Finanzsektor

Die Themenblöcke gehen weit über Klimafragen hinaus und umfassen:

  • Treibhausgasemissionen

  • Biodiversität

  • Wasserverbrauch

  • Abfall

  • Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten

  • Gleichstellung der Geschlechter

Miteinbezug in den Anlageprozess

Als einer der führenden Anbieter von nachhaltigen Investments ist die doppelte Wesentlichkeit ein entscheidender Faktor in unseren Investitionsentscheidungen. So werden Unternehmen, die gegen Menschenrechte verstossen, aus unserem Anlageuniversum ausgeschlossen. Mit dem Klimaversprechen zur CO2-Neutralität bis 2035 implementieren wir messbare Klimaziele auf Portfolioebene. Zudem enthält unsere Berichterstattung einen CO2-Fussabdruck, einen Temperaturpfad oder auch Angaben zum Einfluss auf die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Unsere Fonds sind auch den EU-Richtlinien entsprechend klassifiziert. Alle Aktienfonds mit einem Nachhaltigkeitsansatz sind sogenannte Artikel 8 Fonds und jene mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsziel, wie dem Kampf gegen den Klimawandel, zählen zu Artikel 9. So möchten wir sicherstellen, dass Ihr Portfolio die doppelte Wesentlichkeit berücksichtigt.

Erfahren Sie mehr aus 30 Jahren nachhaltigen Anlegens in unserem aktuellen Sustainable Investments Newsletter.

Weitere spannende Insights zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie auf unserer Website.

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Dieser Beitrag wurde von Commercial Publishing in Zusammenarbeit mit J. Safra Sarasin Group erstellt. Commercial Publishing ist die Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert.