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Gedanken über den Ruhestand

Selbst eine einjährige Auszeit bewirkt bei einem Schweizer Medianlohn eine monatliche Renteneinbusse von etwa 140 Fr. Der Wert der Auszeit liegt stets im persönlichen Ermessen, eine gute Planung kann so manche Entscheidungsfindung unterstützen.

Elisabeth Beusch, Ökonomin und Vorsorgeexpertin, UBS

Aufgrund der allgemein langen Lebens­erwartung sollten wir uns bereits früh im Erwerbsleben Gedanken über den ­Ruhestand machen – und dafür ent­sprechend sparen. Weil alle drei Säulen der Schweizer Altersvorsorge vom Einkommen abhängen, bringt eine berufliche Auszeit, sei es für ein eigenes Projekt oder die ­Betreuung Angehöriger, nicht nur direkt spürbare Lohneinbussen, sondern auch Renteneinbussen mit sich. Sie entstehen nicht nur durch das Fehlen von Ersparnissen, sondern sie werden durch das Ausbleiben des Zinseszinses und tiefere Löhne infolge der Karrierepause oftmals noch vergrössert.

Ohne Einkommen kein Sparen, das gilt auch für die private Vorsorge in der dritten Säule, wobei die steuerbegünstigte Säule 3a den Erwerbstätigen vorbehalten ist und die Säule 3b allen offensteht. Abgesehen vom niedrigeren Sparbetrag zieht eine Auszeit auch das Fehlen von Zinseszinsen nach sich. Schon eine einzige verpasste jährliche Maximaleinzahlung in die Säule 3a senkt einen späteren monatlichen Bezug um rund 26 Fr.; nicht mitgerechnet sind die Steuerersparnisse und die Zinsen. Gerechnet mit 3% Rendite bis zum Alter von 65 Jahren erhöht der Zinseszins die monatliche Differenz der Rente um rund 46 Fr. für eine 30-jährige und 21 Fr. für eine 45-jährige Person.

Fehlender Zinseszins

Wer nicht erwerbstätig ist, geniesst keinen Versicherungsschutz in der zweiten Säule. Neben dem fehlenden Zinseszins kann eine Auszeit die Lohnentwicklung bremsen, was bei jüngeren Menschen länger nachwirkt. Bei den meisten Pensions­kassen steigen die Beitragssätze mit dem Alter, sodass bei einer Auszeit zu einem späteren Zeitpunkt des Erwerbslebens das fehlende Alterskapital grösser ist.

«Es gibt keine richtige oder falsche Entscheidung, nur eine richtige oder falsche Berechnung.»

Zur Illustration: Bei einem 30- oder einem 45-Jährigen mit einem Schweizer Medianlohn von rund 80 000 respektive 87 000 Fr. brutto bedeutet eine einjährige Auszeit eine monatliche Renteneinbusse von rund 44 respektive 72 Fr.

Eine fünfjährige Auszeit führt zu einer mehr als fünfmal so grossen Reduktion, nämlich 246 respektive 384 Fr., allerdings nur unter der Annahme, dass die Lohnentwicklung auch dort fortfährt, wo sie zu Beginn der Auszeit war.

Einkommen ist relevant

Alle in der Schweiz lebenden oder arbeitenden Menschen unterstehen der AHV-Beitragspflicht. Wer ihr lückenlos nachkommt, erreicht die maximal möglichen Beitragsjahre. Allerdings kann eine tiefere Lohnentwicklung zu einer tieferen Ein­stufung beim sogenannten massgebenden Durchschnittseinkommen der AHV führen und so die AHV-Rente mindern. Sind unsere Beispielpersonen allein­stehend und nehmen sie eine fünfjährige Auszeit für eine Zweitausbildung, ­beträgt ihre Renteneinbusse jeweils rund 118 Fr. pro Monat.

Während der Grund für die Auszeit in der zweiten und der dritten Säule keine Rolle spielt, ist er in der ersten Säule von Be­deutung. Bei der Betreuung eigener ­Kinder oder Angehöriger hat man hier ­Anspruch auf eine Erziehungs- respektive Betreuungsgutschrift, was die Lohneinbusse teilweise oder vollständig kompensiert. Zudem fliessen der Zivilstand ­sowie das zweite Einkommen bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft in die AHV-Rentenberechnung ein.

Besser Teilzeit statt Auszeit

Anstelle einer Auszeit wählen hierzulande viele die Teilzeitarbeit, wenn sie eine Weiterbildung absolvieren oder ihre Kinder betreuen. Bei beiden Varianten ist der Effekt auf die Vorsorge fast gleich:

  • In der ersten Säule erfährt man Renteneinbussen, weil das tiefere Einkommen das massgebende Durchschnittseinkommen senkt.

  • In der zweiten Säule resultieren Verluste nicht nur wegen der direkten und potenziellen zukünftigen Lohneinbussen durch aufgegebene Karrieremöglichkeiten. Zusätzlich ist wegen des Koordinationsabzugs die prozentuale Einbusse bei den Sparbeiträgen grösser als beim Lohn. Fällt der reduzierte Lohn unter die Eintrittsschwelle, ist man überhaupt nicht versichert.

  • In der Säule 3a kann man zwar den gleichen Maximalbetrag wie bei Vollzeitarbeit einzahlen, falls man in der zweiten Säule versichert ist (ansonsten 20% vom Lohn), aber oft schränkt das tiefere Einkommen die Sparmöglichkeit ein.

Hat man jedoch den Wohnsitz während der Auszeit im Ausland und kann keine freiwilligen Beiträge leisten, entsteht eine Lücke von 1/44 für jedes fehlende Beitragsjahr. Diese Lücke lässt sich jedoch nicht durch ein höheres Durchschnittseinkommen kompensieren und entspricht etwa 56 Fr. pro Monat gegenüber der Maximalrente. Wer also eine ­Auszeit erwägt, sollte für die Berechnung der Gesamtkosten zusätzlich zum Lohnausfall auch die späteren Renteneinbussen berücksichtigen.

Sie zu kompensieren, kostet rund 13 300 Fr. für eine einjährige und 69 100 Fr. für eine fünfjährige Auszeit im Falle einer 30-jährigen Person. Bei einem 45-Jährigen sind es für die gleichen Zeiträume etwa 21 200 und 110 100 Fr.

Persönliches Ermessen

Der Wert einer Auszeit liegt letztlich im persönlichen Ermessen. Während eine Weiterbildung zu einem höheren Lohn oder mehr Zufriedenheit im Beruf führen kann, ist die Gewichtung der Betreuung eigener Kinder gegenüber der Berufstätigkeit persönlich. Diesbezüglich gibt es keine richtige oder falsche Entscheidung, nur eine richtige oder falsche Berechnung der Folgen für die eigene Vorsorge.

Deshalb soll man sich aber nicht von einer geplanten Auszeit abbringen lassen, sondern bereits vorher gut informierte ­Experten zurate ziehen.

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